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WEKA (aga) | News | 12.11.2013

Urlaubsersatzleistung und die Verlängerung der Pflichtversicherung

Unter Urlaubsersatzleistung versteht man die Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses.

Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches

Die Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches ist täglich, wöchentlich als auch monatlich möglich.

Tägliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: 365 (366) Tage x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalendertage

Wöchentliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: 52 Wochen x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalenderwochen

Monatliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: zwölf Monate x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalendermonate

„Kommatage“ sind dabei kaufmännisch zu runden.

Beispiel: Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches

Beginn des Dienstverhältnisses:

01.06.2011

Ende des Dienstverhältnisses:

31.10.2014

Urlaubsanspruch:

30 Werktage/Jahr

Beginn des Urlaubsjahres

jeweils am 01.01.

Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr

1 Werktage

 

Aliquoter Urlaubsanspruch bei Austritt

30 WT x 304 KT (01.01 bis 31.10.2014): 365

24,98 WT

Resturlaub

1,00 WT

Summe

25,98 WT

Kaufmännische Rundung

26,00 WT

Verlängerung der Pflichtversicherung

Mit Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung verlängert sich die Pflichtversicherung über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus.

Berechnung der Verlängerung:

Als Grundlage ist der am Ende des Dienstverhältnisses noch nicht konsumierte Urlaub heranzuziehen. „Kommatage“ sind bei der Berechnung aber stets abzurunden. Danach sind für je sechs Werktage ein weiterer Tag bzw für je fünf Arbeitstage zwei Tage dazuzurechnen.

Beispiel: Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung

Beginn des Dienstverhältnisses:

01.06.2011

Ende des Dienstverhältnisses:

31.10.2014

Urlaubsanspruch:

30 Werktage/Jahr

Beginn des Urlaubsjahres

jeweils am 01.01.

Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr

1 Werktag

 

Aliquoter Urlaubsanspruch bei Austritt

30 WT x 304 KT (01.01 bis 31.07.2014): 365

24,98 WT

Resturlaub

1,00 WT

Summe

25,98 WT

Abrundung

25,00 WT

Für je sechs WT ein weiterer Tag

4,00 KT

Summe

29,00 KT

Die Pflichtversicherung verlängert sich vom 01.11.2014 bis 29.11.2014

Abk:
WT ... Werktage
KT ... Kalendertage