Dokument-ID: 765009

WEKA (aga) | News | 29.08.2015

Vereinfachte Anmeldung eines Dienstnehmers vor Arbeitsantritt ab 1.1.2017

Bis dato war vor Arbeitsantritt eine Mindestangaben-Anmeldung notwendig. Die Vollanmeldung konnte dann bis zu sieben Tage nach Beginn der Pflichtversicherung erfolgen.

Mit 1.1.2017 wird die Mindestangaben-Anmeldung durch eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt ersetzt.

Die vereinfachte Anmeldung hat diejenigen Daten zu umfassen, die für die Durchführung der Versicherung unbedingt erforderlich sind:

  • die Beitragskontonummer,
  • Namen und Versicherungsnummer bzw das Geburtsdatum der beschäftigten Person,
  • den Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • sowie das Vorliegen einer Voll- oder Teilversicherung

Die bisherige Vollanmeldung – innerhalb von sieben Tagen – entfällt. Diese wird durch Übermittlung der noch fehlenden Daten im Rahmen der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ersetzt und zwar für jenen Beitragszeitraum, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde. Die entsprechende Meldung hat bis zum 15. des Folgemonats zu erfolgen.