© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 359730

WEKA (aga) | News | 14.02.2012

Vordienstzeitenanrechnung bei Kündigungsentschädigungen

Bei der Kündigungsentschädigung handelt es sich um eine Zahlung von Bezügen im Falle von rechts- oder terminwidrigen Kündigungen oder Austritten aus Unternehmen.

Tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten, die auch nicht bei einem früheren Beendigungsanspruch berücksichtigt wurden, sind bei entsprechender vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung iSd § 3 Abs 3 IESG für die Bemessung der Kündigungsentschädigung heranzuziehen. Zur Vermeidung von Manipulationen müssen die einzelvertraglich angerechneten Vordienstzeiten tatsächlich zurückgelegt worden sein. Sie dürfen ferner zur Vermeidung von Doppelanrechnungen nicht bereits bei früheren Beendigungsansprüchen berücksichtigt worden sein, um Doppelleistungen für idente Zeiträume hintanzuhalten (OGH 8ObS15/11f, 22.11.2011)