12.10.2020 | Arbeitsrecht | ID: 1075512

Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2021

WEKA (aga)

Für die Zinsersparnis aus einem Arbeitgeberdarlehen bzw einem Gehaltsvorschuss ist ein Sachbezug anzusetzen.

Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2021 beträgt der Prozentsatz unverändert 0,5 %.

Jahr

Zinssatz

2021

0,5 %

2020

0,5 %

2019

0,5 %

2018

0,5 %

2017

1,0 %

2016

1,0 %

2015

1,5 %

2014

1,5 %

2013

2,0 %

Ähnliche Beiträge

  • Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2023

    Zum Beitrag
  • Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2024

    Zum Beitrag
  • Neue Kündigungsregelung seit 01.10.2021 für Arbeiter

    Zum Beitrag

Arbeitshilfen

Produkt-Empfehlungen

Arbeitshilfen

Produkt-Empfehlungen