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WEKA (aga) | News | 10.02.2014

Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln – Neuer Grenzwert für 2014

Eine Konkurrenzklausel kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Doch es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese zur Anwendung kommen kann.

Eine Konkurrenzklausel kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Die Konkurrenzklausel stellt eine Wettbewerbsbeschränkung für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses dar.

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln sind (§ 36 AngG):

  • Arbeitnehmer darf nicht minderjährig sein.
  • Beschränkung muss sich auf die Tätigkeit im Geschäftszweig des Arbeitgebers beziehen und darf den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigen.
  • Beschränkung darf nach Gegenstand, Zeit oder Ort und im Verhältnis zu dem geschäftlichen Interesse, das der Arbeitgeber an ihrer Einhaltung hat, keine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthalten.
  • Das gebührende Entgelt des Arbeitnehmers für den letzten Monat des Dienstverhältnisses muss das Siebzehnfache der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG) übersteigen. Für 2014 beträgt dieser Grenzwert EUR 2.567,–.

Hinweis

Lohnverrechnung

Mehr zum Thema „Konkurrenzklausel“ finden Sie in unserem Praxishandbuch „ Lohn- und Gehaltsverrechnung 2014.“