Dokument-ID: 180892

Vorschrift

Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Steuergegenstand

idF BGBl. Nr. 819/1993 | Datum des Inkrafttretens 01.12.1993

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.