Bau & Immobilien
Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung
Haftungsfallen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz
Fehlerhafte Mietverträge oder Mängel an Fassaden haben für Sie als Hausverwalter teure Folgen. Auch versäumte Fristen oder ein Fehler bei Betriebskostenabrechnungen führen zu großen Haftungsrisiken. Eigentümer, Mieter und Gerichte achten zunehmend auf die professionelle Durchführung der Hausverwaltung und sehen Ihnen genau auf die Finger.
Als Hausverwalter gelten Sie vor Gericht als Experte. Sie können kein Verständnis für Nichtwissen oder Mängel erwarten.
Minderung Ihres Verwalterentgelts und Schadenersatzansprüche
Bei Fehlern in der Hausverwaltung bei Mietverträgen, Mängeln an Fassaden oder bei der Verwaltung gemäß Wohnungseigentumsgesetz, riskieren Sie Konflikte um die Höhe Ihres Hausverwalterentgelts. Sie setzen sich damit auch langwierigen Schadenersatzverfahren aus.
Professionelle Hausverwaltung
Lückenlose Mietverträge, die Einhaltung aller Fristen bei Eigentümerbeschlüssen laut Wohnungseigentumsgesetz und die regelmäßige Kontrolle der Fassaden minimieren Ihre Haftungsrisiken. Sie gewinnen aber noch mehr, nämlich das Vertrauen der Eigentümer und Mieter, und Sie vermeiden unnötige Störungen in Ihrer Tätigkeit als Hausverwaltung.
Risikominimierung beginnt bei der Objektübernahme
Für jede Hausverwaltung empfiehlt es sich, schon bei der Objektübernahme genau die möglichen Risikobereiche zu betrachten. Der Blick in die Mietverträge zeigt Ihnen mögliche Konfliktfelder auf. Die Betriebskostenabrechnungen sollten vollständig und lückenlos sein. Verlangen Sie auch die Unterlagen gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Vor der Entscheidung für die Übernahme der Hausverwaltung sollten Sie auch an die Prüfung denken, ob es Schimmel im Gebäude gibt oder Schäden an der Fassade.
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