Betriebsurlaub rechtlich richtig vereinbaren!
Ein Urlaub bedarf grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weder, kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen, noch kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig in Anspruch nehmen.
Die vielerorts gelebte Praxis einen einheitlichen Urlaubstermin festzulegen, dass der Betrieb aufgrund eines Betriebsurlaubs gesperrt wird, reicht für eine wirksame Urlaubsvereinbarung nicht aus! Wie Sie einen Betriebsurlaub rechtlich richtig vereinbaren, erfahren Sie verlässlich in der Arbeitshilfe „Handbuch Arbeitszeitrecht“.
Ihre Vorteile!
- Sie setzen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gewinnbringend für Ihr Unternehmen ein: Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und kollektivvertraglichen Einschränkungen. Inklusive aller aktuellen Teilzeit- und Homeoffice-Regelungen.
- Sie erfahren in welchem Ausmaß Arztbesuche während der Arbeitszeit wahrgenommen werden dürfen, ob Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht und ob die Wegzeiten zwischen Büro und Arzt zu den bezahlungspflichtigen Dienstverhinderungszeiten zählen.
- Sie führen regelmäßig Kontrollen bei Arbeitszeitaufzeichnungen und Deckungsprüfungen bei Überstundenpauschalen durch. So vermeiden Sie Unterentlohnung und hohe Verwaltungsstrafen sowie erfolgreiche Klagen ehemaliger Arbeitnehmer.
- Sie profitieren von zahlreichen Praxisbeispielen und rechtssicheren Mustervorlagen.
Handbuch Arbeitszeitrecht
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitgesetze und Geltungsbereich des AZG
- Normalarbeitszeit
- Teilzeitarbeit
- Überstundenarbeit
- Gleitzeit
- Dienstreisen und Reisezeiten
- Rufbereitschaft
- Ruhepausen und Ruhezeiten
- Schicht- und Turnusarbeit
- Nachtschwerarbeit
- Leitende Angestellte und Arbeitszeit
- Was gilt als Arbeitszeit? Beispiele aus der betrieblichen Praxis
- Dienstverhinderung
- Urlaub
- COVID-19-Impfpflicht
- Exkurs: Landarbeitsgesetz 2021
- Arbeitszeit und Ruhezeiten für Jugendliche
- Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen und Corona-Tests bei Arbeitnehmern/innen
- Arbeitgeberpflichten
- Melde-, Auflage-, Aushang- und Aufzeichnungspflichten
- Zeiterfassung
- Mitwirkung des Betriebsrats bei Arbeitszeitmodellen
- Arbeitszeitübertretung
- Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
- „3G“ bzw „2,5G“ am Arbeitsplatz
- Betriebliche Kontrollsysteme
- Straftatbestände, Strafbemessung
- Vergütung
- Überstundenpauschale
- Überstundenzuschläge
- Mehrarbeitszuschläge
- All-In-Vereinbarungen
- Zeitausgleich
- Abrechnung bei Gleitzeitmodellen
- Sonstige Zulagen und Zuschläge
- Entgeltkontrolle bei Überstundenpauschalen und All-In-Vereinbarungen nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz
- Ausfallsentgelt für Nicht-Leistungszeiten
- Urlaubsersatzleistung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Arbeitszeitmodelle aus arbeits-, sv- und steuerrechtlicher Sicht
- Teilzeitarbeit
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Bildungsteilzeit
- Pflege und Betreuung von nahen Angehörigen
- Familienhospizteilzeit
- Betreuungsteilzeit
- Wiedereingliederungsteilzeit
- Gleitzeitmodelle
- Kurzarbeit
- Homeoffice
- Fallweise Beschäftigte
- Einarbeiten von Fenster- und Feiertagen
- Papamonat

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