Neue Pflichten für Hersteller und Händler!
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung ist seit 12. Juni 2023 in Kraft. Die Verordnung gilt für österreichische Unternehmen – nach einer sehr kurzen Übergangsfrist – bereits ab 13. Dezember 2024!
Bis dahin stehen Sie vor zahlreichen, zeitaufwändigen Aufgaben, u.a. müssen Sie ein unternehmensinternes Verfahren einführen, das die Produktsicherheit nachweislich gewährleistet.
Weitere Neuregelungen, die Sie in Ihrem Betrieb umsetzen müssen:
- neue Pflichten bei Produktsicherheitsrückrufen und verpflichtende Abhilfemaßnahmen,
- neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten,
- die Einführung eines Beschwerdeverzeichnisses und
- neue Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit.
Damit Sie diese weitreichenden Änderungen in Ihrem Unternehmen effizient und rechtskonform umsetzen können, bieten wir Ihnen Unterstützung mit der Neuerscheinung „Rechtshandbuch Produktsicherheit“.
Ihre Vorteile:
- Sie passen Ihre Prozesse rechtzeitig an und erfüllen die neuen Pflichten aus der EU-Produktsicherheitsverordnung bis zum gesetzlichen Stichtag!
- Sie sind auf Produktkrisen wie zB einen Rückruf oder eine Produktsicherheitswarnung bestens vorbereitet. So wenden Sie Schaden von Ihrem Unternehmen ab!
- Zahlreiche Vorlagen und Checklisten erleichtern Ihnen die Dokumentation Ihres rechtskonformen Vorgehens. So sind Sie für Kontrollen der Marktaufsichtsbehörden gut gerüstet!
