Sicherheit im Betrieb
Evaluierung
Seit 1.8.2017: Neues ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz
Sicherheitsfachkräfte müssen sich mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz auf Änderungen in vielen Tätigkeitsbereichen einstellen – auch bei der Arbeitsplatz-Evaluierung und Gesundheitsüberwachung.
Evaluierung von Arbeitsplätzen und Begehungsintervalle
Durch Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitsplatz-Erstevaluierungen nun in die Präventionszeit nach §§ 77 und 82 ASchG einrechenbar. Zudem wurde das Begehungsintervall für kleine Arbeitsstätten mit Büroarbeitsplätzen (oder vergleichbaren Arbeitsplätzen) verlängert.
Weitere Änderungen für Sicherheitsfachkräfte
Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle nach § 16 Abs. 1 Z 3 ASchG
- Vereinfachungen bei der Gesundheitsüberwachung
- Entfall des verpflichtenden Fachkenntnis-Nachweis-Verzeichnisses gem. § 62 Abs. 7 ASchG
- Anpassung des Nichtraucherschutzes in § 30 ASchG an die Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Änderungen im Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Keine Vorschreibung verlängerter Ruhepausen mehr (§ 11 Abs. 6 und 7, § 28 Abs. 2 Z 6)
- Verlängerung der Meldefrist in außergewöhnlichen Fällen (§ 20 Abs. 2)
Änderungen im Arbeitsruhegesetz (ARG)
- Entfall zahlreicher Meldepflichten (§ 10, § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 7)
- Verlängerung der Meldefrist in außergewöhnlichen Fällen
- Übernahme der wichtigsten Fälle einer bescheidmäßigen Ausnahme von der Wochenendruhe in die Ausnahmeverordnung
Änderungen im Mutterschutzgesetz (MSchG)
- Vereinfachtes Verfahren für die vorzeitige Freistellung von der Arbeit (§ 3 Abs. 3)
- Mehr gesetzliche Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot und vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 Z 4)
Das Gesetz wurde am 1. August 2017 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer BGBl. I Nr. 126/2017 veröffentlicht, wobei große Teile des Gesetzes bereits am selben Tag in Kraft traten!
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