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Leitsätze
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Ist ein Fixpreis für eine nachträgliche Eigentumsübertragung rechtens?
Die Höhe des von der gemeinnützigen Bauvereinigung angebotenen Fixpreises für die nachträgliche Übereignung von Wohnungseigentum kann nur wegen offenkundiger Unangemessenheit iSd § 18 Abs 3b WGG bekämpft werden. Die in § 15h WGG normierte Begrenzung der Mieterträge bei nachträglicher Eigentumsübertragung von geförderten Wohnungen hat auf die Frage der Angemessenheit keinen Einfluss.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 46/24m | OGH vom 27.05.2024 | Dokument-ID: 1183136 -
Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach § 32 WEG 2002
Das Gesetz normiert keine Sonderregelungen zur Verjährung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG 2002. Es ist somit die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1479 ABGB anzuwenden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183135 -
Haftung des Wohnungseigentumsorganisators für Sanierungskosten
Auch wenn größere Erhaltungsarbeiten im Sinne des § 37 Abs 4 WEG 2002 aus der Rücklage finanziert werden können, kann der Wohnungseigentumsbewerber, der kein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insbesondere über in absehbarer Zeit notwendig werdende Erhaltungsarbeiten erhalten hat, den Wohnungseigentumsorganisator auf Zahlung des seiner Wohnung zugeordneten Anteils an den Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Er muss nicht die Zahlung in die Rücklage fordern.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 145/23m | OGH vom 26.04.2024 | Dokument-ID: 1183192 -
Behauptungspflicht für Stimmrechtsausschluss nach § 24 Abs 3 WEG 2002
Das Gericht hat sich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren auf die Prüfung des geltend gemachten Beschlussanfechtungsgrunds zu beschränken. Für die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft wegen Vorliegens eines Stimmrechtsausschlusses nach § 24 Abs 3 WEG 2002 hat der Anfechtende die Voraussetzungen dafür qualifiziert zu behaupten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 40/24d | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1183190 -
„Erhaltende“ Sanierung: stets eine Neuerrichtung iSd § 1 Abs 4 Z 3 MRG?
Die Neuerrichtung eines Gebäudes iSd § 1 Abs 4 z § MRG liegt nur vor, wenn durch sie neuer Wohn- oder Geschäftsraum geschaffen wird. Eine – auch umfangreiche oder kostspielige – Sanierung fällt nicht darunter. Das gilt auch, wenn sich der Vermieter für eine „erhaltende“ Sanierung statt für den bereits genehmigten Abbruch und umfassenden Neubau des Gebäudes entscheidet.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 162/23v | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1176606 -
Ist die EigG Partei des Gebäudeversicherungsvertrags?
Trifft das Pflegschaftsgericht zum Schutz der Vermögenswerte eines pflegebefohlenen Mit- und Wohnungseigentümers eine Anordnung, die in die Versicherung der in Mit- und Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft eingreift, wird damit in die rechtlich geschützten Rechte der Eigentümergemeinschaft, die Partei des Versicherungsvertrags ist, eingegriffen. Dieser Eingriff begründet die Rekurslegitimation der Eigentümergemeinschaft.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 3/24h | OGH vom 08.04.2024 | Dokument-ID: 1176613 -
Relevanz von Förderungen bei provisorischer Mietzinserhöhung
Für die Zwischenentscheidung über die vorläufige Erhöhung des Mietzinses nach § 18a MRG muss sich als Grundvoraussetzung ein Deckungsfehlbetrag ergeben. Förderungen für die Sanierungsarbeiten iSd § 3 MRG, deretwegen der Mietzins erhöht werden soll, sind in die Berechnung des Deckungserfordernisses einzubeziehen, auch wenn deren Bewilligung zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 128/23v | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1183133 -
Zur nachträglichen Übertragung der Wohnung in das Eigentum im WGG
Für die nachträgliche Übertragung einer Wohnung in das Eigentum war nach § 15c WGG in der hier noch anzuwendenden Fassung nach BGBl I 2001/162 eine aufrechte Förderung gesetzliche Voraussetzung. Über entsprechende Anträge ist im Außerstreitverfahren mit seinem Grundsatz der eingeschränkten Amtswegigkeit zu entscheiden. Das Bestehen einer Förderung ist daher vom Gericht schon aufgrund des Begehrens des Antragstellers, unabhängig vom Vorbringen des Antragsgegners, zu prüfen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/24m | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176610 -
Besteht eine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an zugesagtes Änderungsrecht bei Rechtsnachfolgeklausel?
Ein Einzelrechtsnachfolger ist trotz Rechtsnachfolgeklausel nicht an ein von seinem Rechtsvorgänger zugesagtes Änderungsrecht gebunden, wenn dieses weder in seinem Kaufvertrag noch im Wohnungseigentumsvertrag erwähnt wurde und die Zustimmung zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, als noch kein Wohnungseigentum(s-Objekt) bestand. Eine Rechtsnachfolgeklausel erfasst im Zweifel nur den Eintritt in solche obligatorischen Verpflichtungen, die mit der Nutzung der veräußerten Liegenschaft zusammenhängen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 25/24y | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176609 -
Zur Geltendmachung des Verteilungsschlüssels ohne Verwalter
Auch wenn für eine in Mit- und Wohnungseigentum stehende Liegenschaft kein Verwalter bestellt ist, kann die Überprüfung der bereits gelegten Betriebskostenabrechnungen und die Feststellung des jeweiligen Betriebskostenanteils eine Streitigkeit zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a und § 839 ABGB darstellen und damit im Außerstreitverfahren zu entscheiden sein.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 10/24t | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176608