Leitsätze

  • Zur stillschweigenden Genehmigung von Abrechnungen

    Wird die Rechnungslegung eines Verwalters über Jahre hinweg nicht moniert oder in irgendeiner Weise hinterfragt, ist von einer stillschweigenden Genehmigung auszugehen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 3/19a | OGH vom 23.01.2019 | Dokument-ID: 1019649
  • Wann bilden mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache?

    Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 8/13b | OGH vom 07.03.2013 | Dokument-ID: 575101
  • Der Begriff des Wohnungseigentumsorganisators und des Wohnungseigentumsbewerbers

    Wohnungseigentumsorganisator ist sowohl der Eigentümer oder außerbücherliche Erwerber der Liegenschaft als auch jeder, der mit dessen Wissen die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens oder der Wohnungseigentumsbegründung durchführt oder an dieser Abwicklung in eigener Verantwortlichkeit beteiligt ist. Wohnungseigentumsbewerber ist wem schriftlich vom Wohnungseigentumsorganisator die Wohnungseigentumseinräumung an einem bestimmten wohnungseigentumstauglichen Objekt zugesagt wurde.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 11/12t | OGH vom 23.03.2012 | Dokument-ID: 439888
  • Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer nach § 40 Abs 2 WEG 2002

    Gegenstand für die Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 kann auch die Zusage der Wohnungseigentumseinräumung zu Gunsten schlichter Miteigentümer sein. Diese Zusage bezweckt sowohl den Schutz des Mindestanteilserwerbs als auch den Erwerb des Wohnungseigentums, welches ein beschränkt dingliches Nutzungs- und Verfügungsrecht darstellt.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 11/12t | OGH vom 23.03.2012 | Dokument-ID: 455391
  • Vorzeitige Auflösung nach § 1118 ABGB wegen titelloser Nutzung eines Bestandobjektes

    Ein titelloses Nutzen eines Bestandgegenstandes führt jedenfalls zu einem wirtschaftlichen Nachteil in diesem Sinne, da eine weitere Vermietung durch den Vermieter in diesem Falle nicht möglich ist.
    WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 39/12k | OGH vom 26.04.2012 | Dokument-ID: 413621
  • Zum Fruchtgenussrecht bei einem Miteigentumsanteil

    Ist ein Miteigentumsanteil mit einem Fruchtgenussrecht belastet, besteht hinsichtlich der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse eine Rechtsgemeinschaft zwischen dem Fruchtnießer und dem Miteigentümer des durch das Fruchtgenussrecht nicht belasteten Anteils.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 40/16p | OGH vom 31.03.2016 | Dokument-ID: 835394
  • Kein Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs vor Abrechnung der Betriebskosten

    Ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel (voraus-)bezahlter Betriebskosten kann nicht vor Abrechnung der in der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen Betriebskosten entstehen.
    Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 40/20v | OGH vom 26.03.2020 | Dokument-ID: 1068492
  • Zutrittsrecht eines Vermieters bzw. Ausschlussrecht des Mieters gestützt auf Mietvertragsklauseln

    Der Übergang eines Mietobjekts in das Eigentum des Mieters als Käufer samt aller dazugehörigen Benutzungs- und Betretungsrechte bzw. der Verlust dieser für den Vermieter als Verkäufer kann nicht durch das bloße Wahrnehmen einer Kaufoption geschehen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 42/13b | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634550
  • Zum Eintritt in den Nutzungsvertrag zwischen Wohnungsgenossenschaft und Erblasserin

    Räumt die – zum Bestandteil des Nutzungsvertrags erhobene – Satzung einer Wohnungsgenossenschaft der Verlassenschaft bzw den Erben das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgers ein, so ist ein Legatar zu einer solchen Nominierung nicht berufen. Die Bezeichnung einer Interessentin durch diesen ist daher keine Grundlage für ihren Vertragseintritt.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 45/17z | OGH vom 24.05.2017 | Dokument-ID: 937342
  • Zur Mietzinsminderung bei Belästigung durch Bahnlärm trotz vorheriger Zusage einer ruhigen Lage

    Für eine Mietzinsminderung nach dem ABGB müssen immer die Umstände des Einzelfalls abgewogen werden und ob der vertraglich vereinbarte Gebrauch dessen nicht möglich ist. Wurde eine ruhige Lage vertraglich versprochen, muss jedoch auch mit einer gewissen Geräuschentwicklung gerechnet werden. Vor allem wenn eine dem Mieter vor Vertragsabschluss bekannte Bahnlinie in 2 km Entfernung verläuft. Bei einem solchen Umstand handelt es sich um ein offenkundiges Merkmal.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 50/17k | OGH vom 29.03.2017 | Dokument-ID: 919380

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