Veränderung des Mietgegenstands

Nützliche Verbesserungen bzw. Veränderungen des Mietgegestands sind in § 4 sowie § 5 MRG geregelt. Eine solche Veränderung bzw. Verbesserung stellt zB eine Wohnungszusammenlegung dar.

  • Antrag des Mieters auf Durchführung einer Veränderung (Verbesserung) seines Mietgegenstandes nach § 9 MRG

    Hier finden Sie ein Muster für einen Schriftsatz, mit dem Sie als Hauptmieter den Antrag auf Duldung der Durchführung einer Veränderung (Verbesserung) Ihres Mietgegenstandes nach § 9 MRG stellen können.
    WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 846705
  • Wohnungszusammenlegung

    Als nützliche Verbesserung des Hauses oder einzelner Mietgegenstände gilt auch die Vereinigung von Wohnungen. Die Frage der Wohnungszusammenlegung ist auch unter dem Aspekt des Aufwandersatzes zu beleuchten.
    Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280358
  • Mietzinsreserve

    Als Mietzinsreserve bezeichnet man jenen Unterschiedsbetrag, der sich im Zuge einer Mietzinsabrechnung aus der Gegenüberstellung der hier ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.
    Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333019
  • Anzeigepflicht

    Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333835
  • Antrag des Vermieters auf Entfernung einer Veränderung des Mietgegenstands nach § 9 MRG

    Schriftsatzmuster, mit welchem der Vermieter die Entferndung einer von Mieter vorgenommenen Veränderung am Mietgegenstand beantragen kann.
    WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905451
  • Verbesserung (Veränderung) des Mietgegenstandes, Verfahren

    Eine beabsichtigte wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes seitens der Mieter/Nutzungsberechtigten ist der GBV anzuzeigen, welche innerhalb von 2 Monaten die Veränderung ablehnen muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.
    Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332259