Mietanbot - Allgemeines

  • Mietanbot

    Muster eines Mietanbots nach eingehender Besichtigung des Bestandobjekts durch den möglichen zukünftigen Mieter.
    Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822561
  • Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG

    Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.
    Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1097370
  • Verfahren außer Streitsachen

    § 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.
    Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190
  • Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten

    Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.
    Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186
  • Mietanbot

    Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.
    Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473
  • Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG

    Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.
    WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905447