Rücktrittsrecht

Um ein Rücktrittsrecht geltend machen zu können, bedarf es der Einhaltung bestimmter Fristen und der Schriftform.

  • Mietanbot – Rücktrittsrechte

    Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.
    Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509
  • Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG

    Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.
    Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498
  • Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB

    Die Irrtumsanfechtung kommt nur im Falle eines beachtlichen, wesentlichen, für den Vertragsschluss kausalen Irrtums, der entweder vom anderen Teil veranlasst wurde oder diesem offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde, in Frage.
    Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281528