Gemischte Nutzung

  • Berufsausübung in der Wohnung

    Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.
    Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553
  • Gemischte Nutzung von Mietobjekten

    Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.
    Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602