Hauptmiete

In § 1 Abs. 1 MRG ist geregelt, wann ein Hauptmietverhältnis vorliegt. Hier finden Sie nehmen zahlreichen Vorlagen zu Mietverträgen ua folgende Muster und Checklisten:

Praxiswissen

  • Hauptmiete

    Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft oder mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281415
  • Nebenabrede

    Die Bindung des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters ist insofern beschränkt, als der Rechtsnachfolger zwar an „Hauptabreden“ gebunden ist, an „Nebenabreden“ jedoch dann nicht, wenn sie ungewöhnlich sind und er sie weder kannte noch kennen musste.
    Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384224
  • Zweiobjekthaus

    Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.
    Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230
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Muster

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