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Alexander Scheer | News | 04.01.2014

Editorial Februar 2014

Dieses Monat sind unsere Beiträge richtig deftig. Da geht’s um giftige Substanzen im Wasser, Mord in der Wohnung und Bohrer an den Außenfassaden. Aber alles von vorne ...

Mit der richtigen Menge Blei kann man schon richtig schön vergiften. Soferne man es nicht zum Erschlagen (in Form eines Blockes) verwendet, kann es sich jedoch um eine eher langfristige, oft das Leben des „Vergifteten“ übersteigernde Sache handeln. Und daher sind Bleirohre in der Wasserversorgung böse, jedoch im Althausbau noch stark vorhanden. Früher löste der OGH die Problematik, indem dem Mieter das „Laufen lassen des Wassers“ empfohlen wurde (OGH 5 Ob 233/04g). Heute macht die EU dem ein Ende und senkt die Grenzwerte auf ein homöopathisches Maß.

Über die Auswirkung dieses neuen Grenzwertes auf allfällige Mietzinsminderungsansprüche berichtet unser Gastautor Mag. Reßler ​in seinem Beitrag.

Mit Mord geht es weiter. Der OGH beschäftigt sich mit der Frage, ob ein vollendeter Mord zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt. Ja, tut er (OGH 19.11.2013, 4 Ob 198/13s).

Und dann eine WEG-Frage, die recht interessant ist. Der OGH vertritt nämlich die Auffassung, dass das Anbohren der Außenwand für die Schläuche einer Klimaanlage keine Bagatelle ist, weshalb eine Genehmigung nach § 16 Abs 2 WEG einzuholen ist. Na ja, ist auch schon anders gesehen worden (OGH 27.11.2013, 5 Ob 204/13f).

Noch einen frohen Fasching!

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at