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Alexander Scheer | News | 14.01.2013

Editorial Jänner 2013

Das Jahr 2013, das im Übrigen seit 1987 (!) das erste Jahr ist, in dem jede Ziffer der Jahreszahl unterschiedlich ist (unnützes, doch auch ein Wissen), hat begonnen.

Um Ihnen das Lesen der diesmonatigen Beiträge noch realistischer zu gestalten, hat WEKA dafür gesorgt, dass es einmal so richtig schneit. Daher eröffnen wir das Jahr mit einem in Form einer interessanten Analyse geschriebenen Gastbeitrag von Kollegen Mag. Reßler. Anhand einer Entscheidung wird analysiert, ob es eine Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mietern gibt, wenn diese auf dem Weg zur gemieteten Ordination stürzen.

Dem gleichen Thema widmete sich auch der OGH in dem diesmal präsentierten Leitsatz. Das Ausrutschen am Weg ist ein stetes Thema und füllt Bücher! (OGH 19.09.2012, 3 Ob 136/12i)

Die Frage, sollte es sich nicht gerade um einen ausgerutschten Passanten, Mieter oder Patienten handeln, die das Bestandsrecht häufig spannend macht, ist jene nach der Art des Verfahrens.

Ist das nun im streitigen, oder im außerstreitigen Verfahren zu führen? Hier musste sich der OGH damit auseinandersetzen, ob ein Fall des § 37 MRG vorliegt, wenn ein Mieter eine Verbesserung dem Vermieter anzeigen wollte und es sich hiebei um die Installation einer Videoüberwachungsanlage handelt (OGH 16.11.2012, 6 Ob 229/11m).

Das war es mal wieder, und übrigens der 5.4.2013 wird seit dem 30.6.1987 das gesamte Datum wieder unterschiedliche Ziffern haben, (weiß schon, unnützes Wissen, aber Kaffeekränzchenbrecher)!

Auf ein Neues

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at