© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 416077

Alexander Scheer | News | 13.06.2012

Editorial Juni 2012

Was muss man sich als Vermieter als ordnungsgemäße Rückgabe gefallen lassen, oder aber – aus der Sicht des Mieters – was muss ich alles veranlassen, um ein braver Exmieter zu sein. Im Gastbeitrag von Kollegen Dr. Rittinger wird dies näher beleuchtet.

Jedes Jahr (spätestens) im Juni wird von eifrigen Vermietern und Hausverwaltungen brav an der Ausarbeitung der Betriebskostenabrechnung gebastelt, damit diese noch fristgerecht vorgelegt werden kann.

Tja und dann gibt es doch Mieter, die den Sommer für einen Umzug nützen wollen und kündigen.

Soweit sooft. Doch dann stellt sich die Frage, was muss man sich als Vermieter als ordnungsgemäße Rückgabe gefallen lassen, oder aber – aus der Sicht des Mieters – was muss ich alles veranlassen, um ein braver Exmieter zu sein.

In unserem Gastbeitrag von Kollegen Dr. Rittinger wird ausführlich das Ende einer Bestandbeziehung beleuchtet.

Und weil wir gerade beim (Rück)bau sind, der OGH hat sich mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob eine Haftung wegen unsachgemäß durchgeführter Verbesserung besteht und ob das ein Auflösungsgrund nach § 1118 ABGB sei. Und schon sind wir wieder bei einem Rechtsinstitut aus unseren „Einführungstagen“ des Jusstudiums, der Gehilfenhaftung (OGH 08.03.2012, 2 Ob 164/11y).

Ja und dann haben wir noch eine sehr junge Entscheidung zur Frage, ob Streitigkeiten der Eigentümergemeinschaft mit einzelnen Wohnungseigentümern über die Bezahlung der rückständigen Beträge ins streitige, oder außerstreitige Verfahren gehören (eine nicht nur akademische Frage) (OGH 20.03.2012, 5 Ob 28/12x).

Viel Spaß damit, und ein fröhliches Abrechnungsschreiben und -lesen

wünscht Ihnen Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at