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Alexander Scheer | News | 19.03.2012

Editorial März 2012

Unlängst wurde ich gefragt: „Darf ich am Sonntag bohren, oder kann mich dann mein Vermieter kündigen?“. Man kann sich vorstellen, dass die Antwort des Anwaltes eine umfassende und alles erklärende war und mit einem schlichten „Nein“ beantwortet wurde

Eindeutiger und erklärender liefert uns diesen Monat unsere Gastautorin Dr. Weisert eine Übersicht der Rechtslage zum Thema „Ungebührlicher Lärm“, der auch dem geplagten Mieter eine Lösung bietet.

Zum Thema Kündigung und was ist dringender Wohnbedarf des Mieters, hat uns der OGH mit einer wichtigen Entscheidung verwöhnt. Dieser Einwand sei nämlich nicht zu prüfen, wenn so wie so ein regelmäßiger Gebrauch der Wohnung durch den Mieter vorliegt. Fast könnte man sagen, „eh klar“. Trotzdem war irgendjemand im behandelten Verfahren wohl anderer Ansicht. (OGH 29.09.2011, 1 Ob 157/11m)

Tja und ab März/April geht es los mit den diversen Vorjahresabrechnungen. Ich habe meine unlängst erhalten und musste feststellen, dass mir 100 % der Liftkosten in einem 8-Parteien-Wohnungshaus vorgeschrieben wurden. Na ja, Fehler passieren. Das restliche Jahr beschäftigt man sich dann mit der Prüfung und der Reklamierung dieser Abrechnungen. So auch mit der Frage, ob Terassensanierungen von der Eigentümergemeinschaft oder doch vom einzelnen Wohnungseigentümer zu tragen sind. (OGH 13.12.2011, 5 Ob 170/11b)
Der Oberste hat sich mit dieser Frage in einem – sicher nicht über den Einzelfall hinausgehenden Frage – beschäftigt.

Genießen Sie den Frühling und passen Sie auf, wenn Sie demnächst wieder die Wasserhähne Ihrer Terrassen und Balkone mit Wasser befüllen wollen.

Ihr

Mag. Alexander Scheer

Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters
http://www.ra-scheer.at