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Alexander Scheer | News | 15.10.2013

Editorial Oktober 2013

Herausgeber Mag. Scheer kommentiert in seinem Editorial den Gastbeitrag zum Thema Wohnung oder Geschäftsraum sowie aktuelle Entscheidungen zum Mietrecht und zum Maklergesetz.

Wenn man sich mit der genialsten Idee der Welt – und es sind immer die genialsten Ideen der Welt, die mit unterschiedlichem Erfolg ins Unternehmertum führen – selbstständig machen will, stellt sich bereits als zweite Frage, wo denn diese Idee umgesetzt werden soll.

Oft bietet sich da die eigene Wohnung an. Doch tut sie das wirklich? Im Gastkommentar dieses Monats von Kollegen Mag. Ortbauer wird dies erörtert. Lesenswert und relevant.

Ein schönes Stück Aufdeckungsarbeit im Bereich der Absurdität des MRG bot uns die Entscheidung des OGH zur Frage der Beseitigungspflicht einer Gesundheitsgefährdung in einer Wohnung. Ja das Gesetz schreibt die Beseitigung vor, jedoch nur der Wirkung und nicht der Ursache. Spannend absurd, was die Lust auf eine MRG-Novelle schon ein wenig pathologisch wirken lässt. Denn besser wurde es nie (OGH 16.07.2013, 5 Ob 92/13k).

Und dann wieder einmal zum Thema Entlohnung von Maklern. Offenbar hat hier ein Makler bis zum OGH versucht eine Maklerprovision zu lukrieren, auch wenn seine Tätigkeit wenig (weder zeitlich noch inhaltlich) mit dem tatsächlich später abgeschlossenen Geschäft zu tun hat. Hier schreibt uns der OGH ganz deutlich: Adäquanz und Kausalität müssen schon vorliegen. Bloßes Bekanntmachen späterer Vertragspartner reicht nicht aus um Provisionsansprüche zu lukrieren (OGH 16.07.2013, 5 Ob 256/12a).

So und nun eiligen Schrittes in die kalte Jahreszeit. Vielleicht gibt es nächstes Mal ja wieder Neues zur Schneeräumverpflichtung.

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at