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Grundbuch: Aktuelle ERV-Eingaben für elektronische Einbringung
Ab sofort finden Sie auch ERV-Eingaben zur elektronischen Einbringung von Grundbuchsachen auf Wohnrecht online, z. B. zur Einverleibung von vorläufigen Wohnungseigentum.
Folgende ERV-Eingaben stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung:
- ERV-Eingabe: Einverleibung von vorläufigem Wohnungseigentum (§ 45 WEG 2002)
- ERV-Eingabe: Einverleibung von Wohnungseigentum unter Teilung des Anteiles eines Miteigentümers
- ERV-Eingabe: Einverleibung des Eigentumsrechtes samt Wohnungseigentum (in Tabellenform)
- ERV-Eingabe: Einverleibung der Löschung von Wohnungseigentum
Das Angebot an Mustern auf dem Portal wird für Sie laufend aktualisiert und erweitert.
Kurzinfo
Seit dem 1. Februar 2009 besteht im Grundbuchsverfahren die Möglichkeit, Eingaben und Beilagen elektronisch, dh mittels elektronischem Rechtsverkehr (ERV) einzubringen. Seit dem 15. Juni.2009 sind alle Grundbuchsgerichte auf den WebERV umgestellt. Rechtsanwälte sollten seither alle Anträge per WebERV übermitteln.
Vom Bundesministerium für Justiz ist im Sommer 2012 die zweite Phase der Grundbuchumstellung geplant, was bedeutet, dass das "Grundbuch Neu“ in Betrieb gehen wird. Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Grundbuchanträge vollständig strukturiert per WebERV einzubringen.