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Neue Richtwerte seit 1. April 2019
Mit 1. April 2019 kam es wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte. In diesem Download-Beitrag finden Sie die aktuellen Richtwerte inkl Vergleich der Werte der letzten Jahre sowie relevante Judikatur zum Thema.
Mit BGBl II Nr 70/2019 wurde eine Erhöhung der Richtwerte festgesetzt, die mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam wird. Die Richtwertänderung findet in der Regel im Zweijahresrhythmus statt, zuletzt im April 2014. Voriges Jahr wurde jedoch „ausgesetzt“, denn mit dem 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (2. MILG), BGBl I Nr 12/2016, wurde festgelegt, dass die Richtwerte bis zum 31. März 2017 unverändert bleiben.
Neue Richtwerte ab 1. April 2019
Bundesland |
Alt (01.04.2017-31.03.2019) |
Neu: ab 01.04.2019 |
Burgenland |
EUR 5,09 |
EUR 5,30 |
Kärnten |
EUR 6,53 |
EUR 6,80 |
Niederösterreich |
EUR 5,72 |
EUR 5,96 |
Oberösterreich |
EUR 6,05 |
EUR 6,29 |
Salzburg |
EUR 7,71 |
EUR 8,03 |
Steiermark |
EUR 7,70 |
EUR 8,02 |
Tirol |
EUR 6,81 |
EUR 7,09 |
Vorarlberg |
EUR 8,57 |
EUR 8,92 |
Wien |
EUR 5,58 |
EUR 5,81 |
Gratis-Download: Aktuelle Richtwerte und Richtwertmietzins

In diesem Download-Beitrag erhalten Sie:
- Die aktuellen Richtwerte 2019 inkl aller Richtwerte im Vergleich der letzten Jahre
- Rechtliche Informationen zum Richtwert und Richtwertmietzins
- Relevante Judikatur zum Richtwert und Richtwertmietzins der letzten Jahre
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