Dokument-ID: 075462

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

Dritter Theil
Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen-und Sachenrechte

Erstes Hauptstück
Von Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten

§ 1342. Gemeinschaftliche Bestimmungen der Rechte.

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

So wohl Personenrechte als Sachenrechte, und daraus entspringende Verbindlichkeiten können gleichförmig befestiget, umgeändert und aufgehoben werden.