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Dokument-ID: 074250
§ 163. Einwilligung der Eltern in medizinische Maßnahmen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 163. Einwilligung der Eltern in medizinische Maßnahmen
(nichtamtliche Überschrift)
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
(BGBl. I Nr. 15/2013)