Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 074635
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 533. Erbrechtstitel
Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz.
(BGBl. I Nr. 87/2015)