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Dokument-ID: 771334
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 743. Ausschluss von entfernten Verwandten
Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.
(BGBl. I Nr. 87/2015)