Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 074869
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 799. Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung
Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.
(BGBl. I Nr. 87/2015)