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Dokument-ID: 074681
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 575. Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit
Die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.
(BGBl. I Nr. 87/2015)