Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 074631
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 530. Unanwendbarkeit auf beständige Renten.
Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.