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Dokument-ID: 075355
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1246. Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;
Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurtheilt.