Dokument-ID: 181095

Vorschrift

Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)

Inhaltsverzeichnis

B. Merkmale von Adressen der Gebäude:

  1. Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
  2. die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
  3. weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
  4. Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  5. Angabe über die Funktion des Gebäudes;
  6. Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
  7. Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.