Dokument-ID: 181097

Vorschrift

Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)

Inhaltsverzeichnis

D. Gebäudemerkmale:

  1. Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;
  2. Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
  3. Gebäudekategorie;
  4. Gebäudeeigentümertyp;
  5. Bauperiode;
  6. Gebäudestatus;
  7. Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges; (BGBl. I Nr. 125/2009)
  8. Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung; (BGBl. I Nr. 125/2009)
  9. Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl; (BGBl. I Nr. 125/2009)
  10. die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern; (BGBl. I Nr. 125/2009)
  11. Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  12. Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;
  13. Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe. (BGBl. I Nr. 125/2009)