Dokument-ID: 181101

Vorschrift

Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)

Inhaltsverzeichnis

H. Daten des Energieausweises:

  1. Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
  2. Gebäudeart;
  3. Gebäudezone;
  4. Errichtungsdatum;
  5. Organisation und Name des Ausweiserstellers;
  6. Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;
  7. GWR-Zahl (Energieausweisnummer);
  8. Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;
  9. charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
  10. Klimadaten;
  11. spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
  12. spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
  13. Warmwasserwärmebedarf;
  14. spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
  15. spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
  16. Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
  17. Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
  18. Energiebedarf für die Luftförderung;
  19. Energiebedarf für die Kühlung;
  20. Energiebedarf für die Beleuchtung;
  21. Endenergiebedarf;
  22. Primärenergiebedarf;
  23. Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
  24. CO2-Emissionen;
  25. Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.

(BGBl. I Nr. 125/2009)