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Dokument-ID: 393938
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
§ 11. Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut.