Miteigentum

Miteigentümer haben bestimmte Rechte und Pflichten. Hierzu finden Sie hilfreiche Checklisten sowie weitere hilfreiche Muster zum Thema.

  • Eigentümerpartnerschaft

    Um eine Eigentümerpartnerschaft handelt es sich, wenn sich zwei natürliche Personen, die zusammen Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind, zu einer Rechtsgemeinschaft zusammenschließen.
    Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330875
  • Eigentümerpartnerschaft – Beendigung

    Die beiden Hälfteanteile der Partner werden so verbunden, dass sie für die Dauer der bestehenden Eigentümerpartnerschaft nicht getrennt werden können.
    Monika Stork - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330320
  • Eigentümerpartnerschaft – Rechtsstreitigkeiten

    Da die Eigentümerpartner ihre Rechte immer nur gemeinsam ausüben können, kann jeder der beiden Eigentümerpartner den anderen blockieren. Dem ist der andere Eigentümerpartner allerdings nicht schutzlos ausgeliefert.
    Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330279
  • Antrags- und Klagerechte des Miteigentümers – Checkliste

    Checkliste betreffend Antrags- und Klagerechte des Miteigentümers, welche im WEG 2002 vorgesehen sind.
    WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 905343
  • Pflichten der Miteigentümer

    Diese Checkliste enthält eine Anordnung der wesentlichen Pflichten des Miteigentümers – von der Duldungspflicht des Betretens des Wohnungseigentumsobjektes bis hin zur Haftung der Miteigentümer.
    Iman Torabia | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550260