Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 115 Ergebnisse.

  • Gerichtliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses gem § 18 Abs 7 HbG

    Wird dem Hausbesorger gem § 18 Abs 7 HbG das Dienstverhältnis aus einem wichtigen Grund gekündigt, so muss ihm gleichzeitig eine andere entsprechende Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 9 ObA 89/11w | OGH vom 27.07.2011 | Dokument-ID: 347232
  • Umfang der Hausverwaltervollmacht bei Änderungen nach § 9 Abs 1 MRG

    Die Hausverwaltervollmacht erfasst auch die Entgegennahme von Erklärungen der Mieter, wie Anzeigen nach § 12 Abs 3 Satz 2 MRG oder die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung. Insoweit kann auch die Anzeige der Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstands durch den Mieter, die dem Hausverwalter gegenüber erklärt wird, als dem Vermieter zugegangen gelten.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 57/21z | OGH vom 27.07.2021 | Dokument-ID: 1107347
  • Bedungener Vertragszweck – zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG

    Die tatsächliche Ausgestaltung des Geschäftslokals kann für die Auslegung des Mietvertrags relevant sein.
    Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 28/09x | OGH vom 29.06.2009 | Dokument-ID: 250509
  • Ist eine sichere elektronische Signatur bei einer Kündigung gem § 33 Abs 1 MRG per E-Mail erforderlich?

    Der Mietvertrag kann vom Mieter gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des vom Gesetz intendierten Schutzes des Mieters ist hierfür die strenge Schriftform iSd „Unterschriftlichkeit“ erforderlich, die bei einer einfachen, nicht mit elektronischer Signatur versehenen E-Mail nicht vorliegt.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 102/16g | OGH vom 28.03.2017 | Dokument-ID: 919827
  • Der nachteilige Gebrauch des Bestandsgegenstandes – Verwahrlosung des Bestandobjekts

    Eine Verwahrlosung des Bestandobjekts in Verbindung mit einer erheblichen Brand- und Ungeziefergefahr durch Lagerung von Unrat stellt einen erheblichen nachteiligen Gebrauch vom Bestandgegenstand dar. Ein solches Verhalten des Mieters ist geeignet, den Ruf oder wichtige wirtschaftliche oder sonstige Interessen des Vermieters oder der Mitmieter zu schädigen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 67/14g | OGH vom 25.08.2014 | Dokument-ID: 700913
  • Verwirklichung des Auflösungstatbestandes „erheblich nachteiliger Gebrauch“ nach § 1118 ABGB

    Ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 MRG sowie des § 1118 ABGB setzt eine wiederholte längerwährende vertragswidrige Benützung des Mietgegenstandes oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes voraus.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 87/10f | OGH vom 04.08.2010 | Dokument-ID: 255117
  • Zum erheblich nachteiligen Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG

    Die Schädlichkeit seines Verhaltens muss dem Mieter nicht subjektiv erkennbar sein, vielmehr wird nur die nach einem generellen Maßstab von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartende Erkennbarkeit der Schädlichkeit eines bestimmten Verhaltens zur Erfüllung des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs gefordert.
    Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 36/09s | OGH vom 18.06.2009 | Dokument-ID: 255477
  • Erheblich nachteiliger Gebrauch – drohende Substanzschädigung

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3, 1. Fall MRG kann vorliegen, wenn eine Substanzschädigung noch nicht eingetreten ist, sondern erst aufgrund des Verhaltens des Mieters einzutreten droht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 291/07s | OGH vom 22.01.2008 | Dokument-ID: 377961
  • Zum Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs iSd § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG

    Wenngleich für den geltend gemachten Kündigungsgrund ein Verschulden nicht erforderlich ist, muss doch dem Mieter die Nachteiligkeit seines Gebrauchs bewusst oder die Schädlichkeit seines Verhaltens objektiv erkennbar gewesen sein.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 108/09t | OGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 245345
  • Verbesserung gegen den Willen des Vermieters als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG?

    Die Verbesserung gegen den Willen des Vermieters bedeutet nicht in jedem Fall die Verwirklichung des Kündigungstatbestands nach § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 128/12b | OGH vom 26.07.2012 | Dokument-ID: 488150
  • Verzicht der Geltendmachung von Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 4, Z 6 MRG

    Die Vereinbarung mit dem Vermieter gegen Geld die Weitergabe der Wohnung im Familienkreis zu dulden, heißt Verzicht auf bestimmte Kündigungsgründe und Weiterbenützung durch nicht rechtmäßig eintrittsberechtigte Familienmitglieder nach dem Tod.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/10x | OGH vom 31.03.2011 | Dokument-ID: 301577
  • Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 6 MRG wegen Benützung mehrerer Wohnungen

    Die Prüfung eines dringenden Wohnbedarfs des Mieters bzw der eintrittsberechtigten Person erübrigt sich, wenn eine regelmäßige Verwendung des Objektes zu Wohnzwecken vorliegt.
    WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 157/11m | OGH vom 29.09.2011 | Dokument-ID: 373183
  • Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988
  • Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG wegen mangelnder regelmäßiger Verwendung zu Wohnzwecken

    Die regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken iSd § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt prinzipiell voraus, dass die Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr als Mittelpunkt seiner Lebenshaltung benützt wird.
    Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 46/09m | OGH vom 30.07.2009 | Dokument-ID: 259003
  • Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG bei Lärmbelästigung durch Geisteskranken?

    Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 226/09k | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 247734
  • Entfall eines dringenden Wohnbedürfnisses bei mehrjähriger Haftstrafe des Mieters

    Mit der rechtskräftigen Verhängung einer langjährigen Haftstrafe über den Mieter kann, unter Berücksichtigung des Einzelfalles, ein dringendes Wohnbedürfnis verwirkt werden.
    WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 69/12m | OGH vom 15.05.2012 | Dokument-ID: 469800
  • Ausführungen zu den Voraussetzungen des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 7 MRG

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßig geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 71/11h | OGH vom 18.05.2011 | Dokument-ID: 301483
  • Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG bei noch nicht erteilter behördlicher Bewilligung

    Darf der vereinbarte Geschäftsbetrieb vor der Erteilung einer behördlichen Bewilligung nicht aufgenommen werden, ist dem Mieter jedenfalls ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrags bis zur Entscheidung über seinen Bewilligungsantrag nicht abzusprechen, sofern er danach den Geschäftsbetrieb unverzüglich aufnehmen wird.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 125/09i | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 252150
  • Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts iSd § 2 Abs 1 MRG

    Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird; Kennen-Müssen liegt dann vor, wenn dem Rechtsnachfolger die Existenz der fraglichen Nebenabrede bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bekannt werden können, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Keinesfalls darf aber die Nachforschungspflicht überspannt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 102/09z | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 252693
  • Ist bei einer sporadischen Büronutzung der Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 7 MRG gegeben?

    Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer vertragsgemäßen oder gleichwertigen geschäftlichen Nutzung voraus. Bei einem schutzwürdigen Interesse des Mieters, wenn er beweisen kann, dass die geschäftliche Verwendung in naher Zukunft eintritt, sind die Umstände bis zum Ende der mündlichen Verhandlung beachtlich. Eine Nutzung für ein paar Stunden an lediglich einem Tag in der Woche ist für eine regelmäßige geschäftliche Nutzung nicht ausreichend.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 98/18z | OGH vom 03.10.2018 | Dokument-ID: 1014770
  • Rechtsfolgen einer länger dauernden Nichtbenutzung einer Wohnung

    In einer länger dauernden Nichtbenützung kann weder ein Verzicht auf die Mietrechte noch eine Verwirkung erblickt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 78/10a | OGH vom 24.11.2010 | Dokument-ID: 301605
  • Schimmelbefall wegen übermäßigen Duschens – ein Kündigungsgrund?

    Das übermäßige Duschen eines Mieters in Verbindung mit der mangelnden Lüftung des Badezimmers, was einen umfassenden Schimmelbefall zur Folge hat, kann den Auflösungsgrund des erheblichen nachteiligen Gebrauchs nach § 1118 erster Fall ABGB bzw § 30 Abs 2 Z 3 MRG erfüllen. Dieses Verhalten des Mieters verletzt die Interessen des Vermieters, weswegen diesem die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
    WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 45/15a | OGH vom 19.05.2015 | Dokument-ID: 785913
  • Zum Eintritt in den Nutzungsvertrag zwischen Wohnungsgenossenschaft und Erblasserin

    Räumt die – zum Bestandteil des Nutzungsvertrags erhobene – Satzung einer Wohnungsgenossenschaft der Verlassenschaft bzw den Erben das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgers ein, so ist ein Legatar zu einer solchen Nominierung nicht berufen. Die Bezeichnung einer Interessentin durch diesen ist daher keine Grundlage für ihren Vertragseintritt.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 45/17z | OGH vom 24.05.2017 | Dokument-ID: 937342
  • Zur Eigenbedarfskündigung iSd § 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG

    Bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 110/09m | OGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 255323
  • Zur Ersatzbeschaffung nach § 32 Abs 2 MRG bei Eigenbedarfskündigung

    Ersatzwohnungen sind bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz bereitzuhalten, damit der Mieter, falls sich herausstellen sollte, dass sie einen entsprechenden Ersatz darstellen, noch von dem Angebot Gebrauch machen kann.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 79/09t | OGH vom 28.04.2009 | Dokument-ID: 243867

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