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Dokument-ID: 278934

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Gerichtliche Aufkündigung

Immobilienleasing

Überwiegenden Bestandcharakter hat etwa ein Immobilienleasingvertrag, bei dem die Zurverfügungstellung der Nutzung eines Objekts für bestimmte Zeit im Vordergrund steht und nicht ein Eigentumserwerb am Bestandobjekt – etwa vergleichbar einem Kauf auf Raten – beabsichtigt wird.

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