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Dokument-ID: 325623

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Dachboden

Ausschluss des MRG

Seit der Mietrechtsnovelle 2001 – in Kraft getreten ab 01.01.2002 – sind gem § 1 Abs 2 Z 5 MRG Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vom Anwendungsbereich des MRG ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachboden neu geschaffen wurden oder werden, nicht mitzählen.

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