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Die Definition des Ausländers im Kärntner Grundverkehrsgesetz
Zunächst wird im K-GVG der Begriff "Ausländer" definiert. Ausländer sind demnach natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280928 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930