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Dokument-ID: 692944

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Konkludente Widmung einer Wohnung als allgemeiner Teil der Liegenschaft durch Nutzung derselben durch den Hausbesorger

OGH: An einer wirksam als allgemeinen Teil der Liegenschaft gewidmeten Wohnung, wozu auch die Hausbesorgerdienstwohnung zählen kann, kann in einer Eigentümerpartnerschaft kein Eigentum begründet werden. Eine solche wäre unwirksam und könnte durch Neuparifizierung rückabgewickelt werden – die darauf basierende Eintragung im Grundbuch wäre nichtig.

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