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  • Erweiterung von Funktionen (eines Lifts) als Erhaltungsarbeit?

    Die Neuerrichtung eines Lifts, der Personen seit jeher nur von unten nach oben bringen konnte, stellt nur dann eine Erhaltungsarbeit dar, wenn die Erhaltung des bestehenden Lifts wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 106/08m | OGH vom 26.08.2008 | Dokument-ID: 378972
  • OGH erstmals zur Befreiung von den Liftkosten der Wohnungseigentümer im Erdgeschoß

    Besteht für Mit- und Wohnungseigentümer von im Erdgeschoß befindlichen Wohnungseigentumsobjekten keine objektive Nutzungsmöglichkeit des Aufzugs, sind sie bei der Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels nach § 32 Abs 5 WEG 2002 von den Liftkosten zur Gänze zu befreien. Dass der Aufzug gegebenenfalls bei der Hausreinigung durch einen Hausbetreuer genutzt wird, stellt noch keinen Vorteil dar, der einer relevanten objektiven Nutzungsmöglichkeit durch die Eigentümer entspricht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 14/20z | OGH vom 21.07.2020 | Dokument-ID: 1080215
  • Sondergemeinschaft der Aufzugsnutzer – Ausschluss einzelner Mieter trotz Verwendbarkeit ohne Schlüssel nicht Schikane

    Schikane liegt auch dann vor, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht. Es kommt nicht darauf an, ob der Aufzug faktisch auch von Personen benützt werden kann, die nicht Mitglied der Aufzugsgemeinschaft sind, sondern darauf, dass es den Klägern mangels einer mit ihnen abgeschlossenen Vereinbarung rechtlich nicht frei steht, den Aufzug zu benützen.
    Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 108/03a | OGH vom 21.05.2003 | Dokument-ID: 377823
  • Stellt die Errichtung eines Liftes wegen schwerer Osteoporose ein wichtiges Interesse dar?

    Der Einbau eines Liftes, der es einer gehbehinderten Wohnungseigentümerin ermöglichen soll, ihre Wohnung selbständig zu verlassen, stellt eine dem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienende und damit zulässige Änderung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 dar. Dass die Wohnungseigentümerin die Wohnung auch mittels Krankentransports verlassen könnte, ändert an dieser Beurteilung nichts, weil ein solcher Transport keine adäquate Nutzungsmöglichkeit der Wohnung begründet.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 218/19y | OGH vom 20.02.2020 | Dokument-ID: 1067857
  • Duldungspflicht des Mieters bei Errichtung eines Aufzugs

    Die Errichtung eines Personenaufzugs stellt eine nützliche Verbesserung an allgemeinen Teilen des Hauses dar. Ist dafür ein Eingriff in die Mietrechte eines Mieters notwendig oder zweckmäßig, dann hat der Mieter für den Einbau die vorübergehende Benützung oder Veränderung seines Mietgegenstandes – ohne weitere Interessenabwägung – zuzulassen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 151/02w | OGH vom 27.08.2002 | Dokument-ID: 378946
  • Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels bei wesentlicher Änderung eines WE-Objekts

    Nach § 32 Abs 5 WEG 2002 kann der Aufteilungsschlüssel bei einer wesentlichen Änderung der Nutzungsmöglichkeit seit einer abweichenden Vereinbarung nach § 32 Abs 2 WEG 2002 nach billigem Ermessen neu festgesetzt werden. Die gerichtliche Neufestsetzung ist allerdings nicht nur im Hinblick auf jenes Wohnungseigentumsobjekt vorzunehmen, auf das sich die Änderung bezieht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 168/18v | OGH vom 13.12.2018 | Dokument-ID: 1023031
  • Aufteilung der Errichtungskosten der Aufzugsanlage

    Für den Fall, dass ein Mit- oder Wohnungseigentümer „auf seine Kosten“ iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 eine Anlage errichtet und die Benützung nur ihm oder einzelnen Wohnungseigentümern zusteht, sind die Kosten des laufenden Betriebs oder der Erhaltung keine Liegenschaftsaufwendungen iSd § 32 Abs 1 WEG 2002.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 10/13a | OGH vom 14.02.2013 | Dokument-ID: 575099
  • Bloße Neuerrichtung des Aufzugs durch eine Liftgemeinschaft schließt das Vorliegen einer Gemeinschaftsanlage nicht aus

    Das Vorliegen einer Gemeinschaftsanlage kann nur durch die Vereinbarung ausgeschlossen werden, dass die Sondernutzung am Aufzug nur bestimmten Mietern zusteht und dass die Einräumung eines Benützungsrechts an weitere Mieter durch den Vermieter gar nicht oder nur bedingt erfolgen darf.
    Angela Yonkova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 83/15i | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785906
  • Ändert die nachträgliche Liftnutzungsmöglichkeit den ursprünglich vereinbarten Pauschalmietzins?

    Wird ein Pauschalmietzins vereinbart, so hat der Vermieter das Risiko vorhersehbarer Erhöhungen der ihn treffenden Lasten zu tragen. Eine Pauschalmietzinsvereinbarung lässt folglich keine gesonderte Einhebung von Betriebskosten zu. Eine echte Pauschalmietzinsvereinbarung besteht in der Zusammenfassung sämtlicher Mietzinsbestandteile in einem Globalbetrag. Auch eine nachträgliche Liftnutzungsmöglichkeit vermag nichts an dem ursprünglich vereinbarten Pauschalmietzins zu ändern.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 75/12y | OGH vom 30.05.2012 | Dokument-ID: 440041
  • Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Aufzugsanlage?

    Der nur untergeordneten Benützbarkeit des Personenaufzugs ist nach billigem Ermessen dadurch Rechnung zu tragen, dass der Antragsteller zu 3/4 von der Tragung jener Kosten, die auf den Aufzug des Hauses entfallen, zu entlasten ist und diese sohin nur im Umfang von 1/4 zu tragen hat.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 48/12p | OGH vom 02.10.2012 | Dokument-ID: 525893
  • Zur Zulässigkeit eines Lagezuschlags gemäß § 16 Abs 4 zweiter Halbsatz MRG

    Die Voraussetzung der Bekanntgabe in Schriftform gem § 16 Abs 4 zweiter Halbsatz MRG ist erfüllt, wenn der Vermieter dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages ein Dossier übergeben hat, das auf die Lage und die günstige Verkehrsanbindung hinweist und die Übergabe nachweisen kann.
    WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 99/15t | OGH vom 30.10.2015 | Dokument-ID: 804827
  • Die Vertretung der Eigentümergemeinschaft gem § 18 WEG

    Der Verwalter kann als vertretungsbefugtes Organ der Eigentümergemeinschaft selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 230/08x | OGH vom 24.03.2009 | Dokument-ID: 259996
  • Zur Bewertung von Anlagen im Haus im Hinblick auf Mietzinszuschläge gemäß § 16 Abs 2 MRG

    Es würde der in § 16 Abs 2 MRG geforderten allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens widersprechen, wenn bei der Berücksichtigung von Mietzinszuschlägen jedes Ausstattungselement einzeln bewertet würde und die so ermittelten Zuschläge addiert werden würden; die zu berücksichtigenden Umstände sind daher in einer Gesamtschau zu betrachten. Ein Zuschlag für eine Anlage ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter auch eine konkrete (Mit-)Benützungsmöglichkeit daran hat.
    WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 42/15k | OGH vom 24.03.2015 | Dokument-ID: 762573
  • Auflösungsgrund des § 1118 erster Fall ABGB bei unleidlichem Verhalten Dritter?

    Unter den Tatbestand des § 1118 erster Fall ABGB ist auch ein „unleidliches Verhalten“ im Sinn des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG zu subsumieren. Grundsätzlich verantwortet der Mieter auch das Verhalten anderer Personen, die mit seinem Willen den Mietgegenstand benützen; dies gilt auch dann, wenn aus dem Vertragszweck ein unleidliches Verhalten Dritter nicht ausgeschlossen erscheint.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 26/15v | OGH vom 28.04.2015 | Dokument-ID: 762571
  • Zum Wesen einer Benützungsregelung: Beispiel Lifterrichtung

    Wesentlich für eine Benützungsregelung ist die Umgestaltung der allgemeinen Gebrauchsbefugnisse eines Mit- und Wohnungseigentümers (und nur dieser) in Sondernutzungsrechte an bestimmten Teilen der gemeinsamen Sache.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 182/14x | OGH vom 16.12.2014 | Dokument-ID: 755235
  • Zum Untergang einer Gemeinschaftsanlage

    Der Untergang einer Gemeinschaftsanlage oder der gleich zu behandelnde Fall einer definitiven Unmöglichkeit oder Aufgabe des Vorhabens ihrer Wiederrichtung lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass es keine konkreten Pläne und Bemühungen gibt, die stillgelegte Anlage nach Sanierung oder Erneuerung wieder in Betrieb zu nehmen.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/16w | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 895541
  • Handelt es sich bei der Errichtung eines Personenaufzugs um eine Verbesserungsarbeit?

    Gesetzt den Fall, dass das angestrebte Bauvorhaben eine Verbesserungsarbeit iSd § 8 Abs 2 Z 1 MRG darstellt, hat der Mieter eine vorübergehende Benützung und Veränderung seines Mietgegenstands zuzulassen, wenn und soweit ein solcher Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung der Verbesserungsarbeiten notwendig oder zweckmäßig ist.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 73/12i | OGH vom 26.07.2012 | Dokument-ID: 498987
  • Zum Antrag auf Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels

    Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, einen von der allgemeinen Regelung abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festzulegen. Im Falle einer nachfolgenden wesentlichen Änderung der Nutzungsmöglichkeit oder bei erheblich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten kann das Gericht den Aufteilungsschlüssel auf Antrag eines Wohnungseigentümers nach billigem Ermessen neu festsetzen. Maßgeblich ist hierbei die objektive Nutzungsmöglichkeit.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/16w | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 895540
  • Denkmalschutz – erhebliche Eigenmittel

    Für die Erhaltung eines Hauses aus Gründen des Denkmalschutzes ist es rechtlich unerheblich, wie die Eigenmittel des Vermieters finanziert wurden, solange hierbei nicht öffentliche Mittel in Anspruch genommen wurden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 148/01b | OGH vom 04.09.2001 | Dokument-ID: 377647
  • Ist die Widmung als Gastwirtschaft eine unspezifische Geschäftsraumwidmung?

    Die Umwidmung eines Wohnungseigentumsobjekts folgt denselben Regeln wie eine Änderung nach § 16 Abs 2 WEG 2002. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer kommen darf. Wurde im Wohnungseigentumsvertrag keine spezifische Verwendungsform festgelegt, dann kann bei einer beabsichtigten Umwidmung auch keine Bewilligung vonnöten sein, was jedoch bei einer klaren Widmung als „Gastwirtschaft“ nicht der Fall ist.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/17s | OGH vom 18.01.2018 | Dokument-ID: 1000434
  • Verletzung der Erhaltungspflichten des Vermieters und Nutzflächenschlüssel des § 17 MRG

    Gem § 3 Abs 3 Z 2 lit b MRG besteht eine privilegierte Erhaltungspflicht des Vermieters dann, wenn sie zur Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 34/11b | OGH vom 07.06.2011 | Dokument-ID: 301535
  • Umbauten im Mietobjekt durch den Mieter – Auswirkungen auf die Nutzflächenberechnung?

    Aus einem massiven baulichen Eingriff und konzeptiver Umgestaltung eines ganzen Gebäudekomplexes resultierende Änderungen im Inneren einzelner Mietgegenstände stellen keinen dem § 17 Abs 2 letzter Satz MRG zugänglichen Anwendungsfall dar.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 154/10y | OGH vom 09.02.2011 | Dokument-ID: 301517
  • Verbundfenster fallen gesamt in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft

    Verbundfenster (bei denen Außen- und Innenteile zu einer Einheit verbunden sind, sodass sie funktional nur in dieser Einheit geöffnet und geschlossen werden können) fallen als Teil der „Außenhaut“ gesamt in die Erhaltungspflicht des Vermieters bzw der Eigentümergemeinschaft.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 123/10i | OGH vom 31.08.2010 | Dokument-ID: 283533
  • Zulässigkeit einer erstmaligen gerichtlichen Nutzwertfestsetzung

    Eine erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung bei einander widersprechenden privaten Nutzwertberechnungen ist zulässig und kann schon vor der Bewilligung der Einverleibung des Wohnungseigentums begehrt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/03t | OGH vom 09.09.2003 | Dokument-ID: 374790
  • Wirkt Antragsrückziehung im Verfahren über die Nutzwertfestsetzung gem § 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 verfahrensbeendigend?

    Es steht einem einzelnen Miteigentümer – auch nicht jenem, der ursprünglich das Verfahren durch Antrag einleitete – nicht frei, das Verfahren über die Nutzwertfestsetzung durch Antragsrückziehung zu beenden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/02w | OGH vom 14.05.2002 | Dokument-ID: 374789

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