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Dokument-ID: 1067857

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Stellt die Errichtung eines Liftes wegen schwerer Osteoporose ein wichtiges Interesse dar?

OGH: Im Anlassfall wurde die Genehmigung der Errichtung eines Behindertenlifts (Treppenlift) im allgemeinen Stiegenhaus des Hauses beantragt, wobei die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Lifts von den Antragstellern übernommen werden sollen. Der Lift soll der Zweitantragstellerin, die unter schwerer Osteoporose leidet und massiv gehbehindert ist, die selbstständige Nutzung ihrer im 2. Stock gelegenen Wohnung ermöglichen.

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