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  • Zum Schriftformgebot für eine Befristungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 MRG

    Ein durchsetzbarer Endtermin für einen Mietvertrag kommt nach § 29 Abs 1 Z 3 MRG nur bei schriftlicher Vereinbarung zustande. Diesem Erfordernis wird nur entsprochen, wenn eine die Befristung enthaltende Urkunde sowohl durch Mieter als auch durch Vermieter eigenhändig unterfertigt wird oder von den Parteien eigenhändig unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen vorliegen.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 185/16y | OGH vom 24.10.2016 | Dokument-ID: 883939
  • Zeitpunkt des Überganges eines befristeten Mietverhältnisses in ein unbefristetes Mietverhältnis

    Es gilt, dass die Umwandlung eines Mietverhältnisses frühestens mit der ihr zugrunde liegenden Willenseinigung und dem Zugang der diesbezüglichen verbindlichen Erklärung des Vermieters zustande kommt, weswegen auch ein allfälliger Fristenlauf erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.
    Daniela Kostal | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 32/19w | OGH vom 25.04.2019 | Dokument-ID: 1029993
  • Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum keine Nebenabrede

    Die im Mietvertrag vereinbarte Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist als selbstständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene, Vereinbarung keine Nebenabrede. Der Erwerber (Ersteher) ist daran nicht gebunden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 117/98m | OGH vom 22.12.1998 | Dokument-ID: 378993
  • Hundehaltung in gemieteten Geschäftsräumen bei fehlender Regelung im Mietvertrag

    Fehlt eine vertragliche Regelung der Tierhaltung im Mietvertrag, kommt es für die Frage, ob der Mieter im Einzelfall berechtigt ist, Haustiere zu halten, auf den Zweck des Vertrags, auf den Ortsgebrauch und die Verkehrssitte an.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 7/11t | OGH vom 23.02.2011 | Dokument-ID: 302603
  • Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG

    Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910
  • Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde

    Hat ein Vermieter oder eine Vermieterin für sich oder einen Verwandten in absteigender Linie einen dringenden Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis vor Inkrafttreten des MRG begründet wurde, da nur die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist. Eine solche Kündigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Eigenbedarf nicht schuldhaft durch die vermietende Person hervorgerufen wurde.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 160/16z | OGH vom 23.11.2016 | Dokument-ID: 883810
  • Ist eine unzulässige Befristungsklausel ein Kündigungsgrund?

    Es spricht gegen das Wesen der Befristung – welche darauf abzielt, ein Mietverhältnis durch Zeitablauf zu beenden – neben dieser auch ein Kündigungserfordernis zu vereinbaren. Wird ein solches dennoch vereinbart, ist die Befristung unwirksam. Dies kann auch nicht umgangen werden, indem die Vereinbarung als vereinbarter Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG geltend gemacht wird.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 133/18i | OGH vom 17.07.2018 | Dokument-ID: 1010398
  • Zum stillschweigenden Abschluss eines Mietvertrages

    Voraussetzung für einen konkludenten Vertragsabschluss ist das Fehlen eines Zweifels am Willen beider Vertragsteile, eine derartige Rechtsfolge herbeizuführen. Die unbeanstandete Annahme eines Entgelts für die Raumbenutzung über einen längeren Zeitraum hinweg kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 53/14v | OGH vom 23.04.2014 | Dokument-ID: 692950
  • Zum 100-jährigen Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietvertrag über einen „Rohdachboden“

    Ob ein Vertrag sittenwidrig ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, anhand der von der Gesamtrechtsordnung geschützten Interessen beurteilt werden, wobei es auf den Gesamtcharakter der Vereinbarung ankommt. Unter bestimmten Umständen ist auch ein 100-jähriger Kündigungsverzicht des Vermieters in einem Mietvertrag zulässig.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 134/17z | OGH vom 21.12.2017 | Dokument-ID: 981807
  • Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags

    Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243
  • Vermietung von Kfz-Abstellplätzen im Wohnungseigentumsrecht

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Recht, gerichtlich klären zu lassen, ob Mietrechte an einem gemeinschaftlichen Kfz-Abstellplatz bestehen, die mit einem schon abgeschlossenen oder erst abzuschließenden Mietvertrag kollidieren.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 159/01w | OGH vom 27.09.2001 | Dokument-ID: 374693
  • Dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach Todesfall

    Das dringende Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten beim Todesfall eines nahen Angehörigen liegt dann vor, wenn der Eintrittswerber über keine eigene Wohnung verfügt oder wenn er auf eine andere Wohnung verwiesen werden soll. Dabei ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des nahen Angehörigen abzustellen. Ein aufrechtes Mietverhältnis des Eintrittsberechtigten zu diesem Zeitpunkt schließt in diesem Zusammenhang das dringende Wohnbedürfnis aus.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 187/13y | OGH vom 19.11.2013 | Dokument-ID: 647702
  • Die stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages nach § 1114 ABGB

    Trotz des Begriffs „Erneuerung“ in § 1114 ABGB handelt es sich um eine Verlängerung, also die Fortsetzung des alten Vertrags.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 223/08p | OGH vom 26.05.2009 | Dokument-ID: 254010
  • Streitigkeiten aus Bestandverträgen iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN

    Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren.
    Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 73/09i | OGH vom 29.10.2009 | Dokument-ID: 253352
  • Durchsetzbarkeit einer Befristung iSd § 29 MRG

    Eine Befristung nach § 29 MRG ist jedenfalls dann durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und darin mittels Datum oder Frist ein Endtermin feststeht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 26/11a | OGH vom 26.05.2011 | Dokument-ID: 301793
  • Haftet der Vermieter für Sturz einer Krankenschwester auf vereister Terrasse einer Mietwohnung?

    Eine Haftung aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten kommt nicht in Betracht, wenn der Vermieter zumindest einen Zugang zum Gebäude in einem auch bei schlechten Wetterverhältnissen verkehrssicheren Zustand hält. Schutzwirkungen entfaltet ein Mietvertrag lediglich zugunsten jener Personen, die zur Hausgemeinschaft des Mieters zählen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 163/18s | OGH vom 26.09.2018 | Dokument-ID: 1018269
  • Über die Zulässigkeit der Rückdatierung eines Mietverhältnisses

    Wird ein befristeter Vertrag nach Fristablauf nicht aufgelöst oder verlängert, gilt er automatisch für drei weitere Jahre als erneuert. Die Mindestbefristung eines Mietverhältnisses für Wohnungen beträgt drei Jahre. Die Parteien können jedoch untereinander jederzeit einvernehmlich den Vertrag auflösen. Die Unterzeichnung eines Mietvertrages, welcher auf ein schon zurückliegendes Datum vordatiert ist, sieht der OGH als zulässig an, vor allem da kein Verbot in ABGB oder MRG zu finden ist.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 201/17k | OGH vom 24.01.2018 | Dokument-ID: 981304
  • Zur Verlängerung von befristeten Mietverträgen

    Da die Frist des § 569 ZPO noch nicht abgelaufen war, war es im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Mietvertrags weder zu einer Verlängerung um ein Jahr nach § 29 Abs 4a MRG noch zu einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit nach § 569 ZPO gekommen.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 79/13f | OGH vom 06.06.2013 | Dokument-ID: 622880
  • Rücktrittsrecht bei Veränderung des Mietvertrags?

    Im Fall von Vertragsänderungen steht im Hinblick auf das geringere Schutzbedürfnis des Verbrauchers bei einem bestehenden Vertragsverhältnis das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs 1 KSchG nur in Ausnahmefällen zu. Es muss sich um solche Erklärungen handeln, die für den Verbraucher von vergleichbarer wirtschaftlicher Tragweite sind wie der Vertragsabschluss selbst.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 130/12v | OGH vom 27.06.2013 | Dokument-ID: 618022
  • Zur Angemessenheit des vereinbarten Hauptmietzinses iSd § 16 Abs 1 MRG

    Die „Feststellung“ des nach § 16 Abs 1 MRG zulässig zu vereinbarenden Hauptmietzinses fällt zwar in die – revisible – rechtliche Beurteilung, die allerdings immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt, was die Möglichkeit einer Anrufung des OGH auf die Geltendmachung grober Beurteilungsfehler einengt.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 129/09w | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 242617
  • Pauschalmietzins und § 15 Abs 4 MRG

    § 15 Abs 4 MRG ist nicht extensiv dahin auszulegen, dass jede Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeändert werden könnte.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/09v | OGH vom 22.10.2009 | Dokument-ID: 258377
  • Vorzeitige Auflösung des Bestandvertrags gem § 1117 ABGB wegen Mängel am Bestandobjekt?

    Das Bestandsobjekt gilt als übergeben, wenn der Mieter in die Lage versetzt wurde, die Räumlichkeiten in Gebrauch zu nehmen, was bei versperrten Objekten die Ausfolgung der Schlüssel voraussetzt. Ein nicht gehöriges Übernahmeangebot des Bestandgebers abzulehnen und den Rücktritt vom Vertrag mit der Wirkung ex tunc zu erklären, ist nur bis zur Übergabe möglich. Im Hinblick auf die für eine vorzeitige Vertragsauflösung notwendigen wichtigen Gründe ist ein strenger Maßstab anzulegen.
    Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 89/16w | OGH vom 22.02.2017 | Dokument-ID: 917123
  • Abgrenzung von Leihe und Miete

    Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615
  • Wann bilden mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache?

    Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 8/13b | OGH vom 07.03.2013 | Dokument-ID: 575101
  • Voraussetzung für den Erfolg einer Räumungsklage

    Voraussetzung für den Erfolg der Räumungsklage gegen mehrere Mitmieter ist die Einmahnung des rückständigen Mietzinses gegen jeden einzelnen der Mitmieter.
    Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 32/11f | OGH vom 26.04.2011 | Dokument-ID: 301540

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