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Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Zweitwohnung zu Erholungszwecken – Checkliste
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung, die vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584571 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578830 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068541 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578825 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578823 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, der zur Grundlage hat, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578819 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578818 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579547 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579564 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG nicht anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 575797 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579535 -
Heimplatz – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste deren Mietgegenstand ein Heimplatz darstellt. Der Vertrag wurde nach dem 01.01.1982 als Hauptmiete unterzeichnet und es handelt sich um keine Zweitwohnung.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580379 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag nicht anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579577 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Wohnungstypbeschreibung bei Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung des Vermieters nach dem 08.05.1945
Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses sind ohne Beschränkungen zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem denkmalgeschützten Gebäude liegt und der Vermieter zu dessen Erhaltung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat.Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338253 -
Wohnung Typ 11: Öffentliches Interesse wegen Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung (01.01.1982–28.02.1994)
Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadt- oder Ortsbildpflege oder aus vergleichbaren Gründen öffentliches Interesse besteht. Der Vertragsabschluss erfolgte bis zum 28.02.1994.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338416 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Wohnung Kategorie C – Checkliste
Hier finden Sie eine Checkliste zu den anwendbaren Vorschriften für eine Wohnung der Kategorie C, Hauptmiete, Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580350 -
Wohnung Kategorie B – Checkliste
Diese Checkliste behandelt die Vorschriften, welche für eine Wohnung der Kategorie B in Hauptmiete, deren Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994 erfolgte, anwendbar sind.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580345 -
Wohnung Kategorie A
Bei der Wohnung in dieser Checkliste handelt es aich um eine Wohnung der Kategorie A in Hauptmiete, deren Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994 erfolgte.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580325 -
Wohnungstypbeschreibung für eine nachträglich befristete Zinserhöhung
Schriftliche, zeitlich begrenzte Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses frühestens ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653391