Freier Dienstvertrag

  • Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses

    Unter einem freien Dienstnehmer versteht man eine Person, die sich zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250344
  • Wesen und Merkmale eines freien Dienstverhältnisses

    Ein freier Dienstvertrag kann nur vorliegen, wenn keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verwendet werden und die Leistung im Wesentlichen persönlich erbracht wird.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247495
  • Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht

    Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177
  • Sozialversicherung und freie Dienstnehmer

    Der Auftraggeber hat freie Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Wie vorzugehen ist, wenn der freie Dienstnehmer verspätet eine Honorarnote gestellt hat, ist in diesem Beitrag zu erfahren.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250520