Dokument-ID: 793696

WEKA (bli) | News | 19.11.2015

Die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015

Mit 10. Oktober 2015 ist die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Verordnung und wofür gilt sie?

Geltungsbereich und Inkrafttreten

Die Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) wurde mit BGBl II Nr  304/2015 kundgemacht und ist am 10.10.2015 in Kraft getreten. Sie löst die bestehende Bergbau-Unfallverordnung, BGBl II Nr  103/2007, ab, dh diese tritt zeitgleich außer Kraft.

Die neue Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren, auch „Seveso III – RL“ genannt, für den Bereich des Mineralrohstoffrechts.

Die Bergbau-UV 2015 gilt für

  • chemische oder thermische Aufbereitung mineralischer Rohstoffe, soweit eine solche Tätigkeit dem MinroG unterliegt, und deren Lagerung,
  • für in Betrieb befindliche Bergebeseitigungseinrichtungen, einschließlich Bergeteiche oder Absetzbecken, und
  • unterirdische Gasspeicheranlagen in natürlichen Erdformationen, Aquiferen, Salzkavernen und stillgelegten Minen,

wenn gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind, die den in der Anlage 5 Teil 1 Spalte 2, Teil 2 Spalte 2, Teil 1 Spalte 3 oder Teil 2 Spalte 3 zur Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genannten Mengen entsprechen oder diese überschreiten. Wobei gegebenenfalls die Additionsregel gemäß den Anmerkungen zur Anlage 5 Z 4 GewO 1994 Anwendung findet.

Inhalte der Bergbau-UV 2015

Inhaltlich lehnt sich die Bergbau-UV 2015 dabei weitestgehend, natürlich mit erforderlichen Abweichungen für den Bergbau, an die Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015 an. (Siehe auch News „Industrieunfallverordnung 2015: Neues Seveso-Recht“, 784324)

Die wesentlichsten Punkte sind:

  • Verpflichtung des Betriebsinhabers, schwere Unfälle zu melden (§ 4)
  • Planung für Notfälle und Einrichtung von Organisationsstrukturen zur Vermeidung schwerer Unfälle (§ 6 ff)
  • Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen (§ 8)
  • Überwachung der Ansiedlung und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 11)

Hinweis:

Die neue Verordnung finden Sie auf dem Portal unter

Bergbau-Unfallverordnung 2015

Weiterführende Informationen zur Verordnung (Vorblatt, Erläuterungen) finden Sie auf der Parlamentsseite:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00117/index.shtml