Dokument-ID: 829994

WEKA (msc) | News | 26.04.2016

Neuauflage 2016: Technische Prüfpflichten

Die Überprüfung von technischen Anlagen und Arbeitsmitteln bleibt 2016 ein brisantes Thema. Nicht nur der Gesetzgeber misst der Betreiberverantwortung immer mehr Gewicht bei, auch das neue Druckgerätegesetz wird Änderungen mit sich bringen.

Innerbetriebliche Systeme schaffen

In der österreichischen Gesetzgebung lässt sich die eindeutige Tendenz erkennen, dass der so genannten Betreiberverantwortung immer mehr Gewicht beigemessen wird. Das bedeutet für Sie, dass die Umsetzung und Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverpflichtungen ein wesentlicher Bestandteil für die Verwendung von technischen Anlagen und Arbeitsmitteln innerhalb Ihres Unternehmens darstellen sollte. Wesentlich ist hierbei, dass die Erfüllung aller geltenden Prüfvorschriften, zB in Bezug auf Fristen, beauftragtes Fachpersonal etc., nachweislich erfolgen muss und im Zweifel alle notwendigen Dokumente für die Behörde in Evidenz zu halten sind. Da insbesondere bei Unfällen enorme Haftungsrisiken für den Betreiber bestehen, empfiehlt sich in vielen Fällen eine Dokumentation auch dann, wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Einrichtung eines innerbetrieblichen Dokumentationssystems sollte deshalb ein hoher Stellenwert zukommen.

Neuerungen durch das Druckgerätegesetz

Es ist in jedem Fall zu erwarten, dass es durch das neue Druckgerätegesetz (BGBl. I Nr 161/2015), veröffentlicht im Dezember 2015, im Bereich der technischen Prüfpflichten zu einigen Neuerungen kommen wird. Innerhalb des Kesselgesetzes und entsprechender Verordnungen waren bisher erhebliche Prüfverpflichtungen für Betreiber vorgesehen. Das Kesselgesetz ist mit 19. April 2016 außer Kraft treten. Die Verordnungen des Kesselgesetzes, zB DGVO, DGÜW-V, ODGV 2011, VBV 2011 bestehen (teils mit kleinen Änderungen) vorerst als Bundesgesetze weiter, jedenfalls so lange, bis eine ersetzende Verordnung zum Druckgerätegesetz verlautbart wird. Mit der „Duale Druckgeräteverordnung“ (DDGVO), BGBl II Nr 59/2016 ist im März bereits im Wesentlichen für Hersteller eine neue Verordnung im Rahmen des Druckgerätegesetzes in Kraft getreten (Siehe auch Newsbeitrag „Duale Druckgeräteverordnung ist zum Teil bereits in Kraft“). Diese überführt die Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen von Druckgeräten und Druckbehälter in österreichisches Recht.

„Technische Prüfplichten in der Praxis“ neu aufgelegt

Unser Autor Dr. Gernot Wurm fasst seit Jahren in einer einzigartigen Publikation die technischen Prüfverpflichtungen für Betreiber in Österreich zusammen. Ziel des übersichtlich gestalteten Werkes ist es, Ihnen bei der Wahrnehmung der für Sie zutreffenden Verpflichtung als Unterstützung zu dienen und Sie regelmäßig über die Änderungen in der umfangreichen Gesetzeslandschaft zu informieren. Selbstverständlich werden auch alle Neuerungen in Bezug auf das Druckgerätegesetz stetig eingearbeitet werden.

Technische Prüfpflichten in der Praxis – Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Hinweis:

Die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal

Druckgerätegesetz

Duale Druckgeräteverordnung