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Vorschrift | Novellen
Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen (Bauarbeiterschutzverordnung – BauV)
StF: BGBl. Nr. 340/1994
idF: BGBl. Nr. 450/1994, BGBl. Nr. 706/1995, BGBl. II Nr. 121/1998, BGBl. II Nr. 368/1998, BGBl. II Nr. 164/2000, BGBl. II Nr. 232/2000, BGBl. II Nr. 313/2002, BGBl. II Nr. 425/2003, BGBl. II Nr. 309/2004, BGBl. II Nr. 358/2004, BGBl. II Nr. 17/2005, BGBl. II Nr. 22/2006, BGBl. II Nr. 242/2006, BGBl. II Nr. 13/2007, BGBl. II Nr. 256/2009, BGBl. II Nr. 408/2009, BGBl. II Nr. 21/2010, BGBl. II Nr. 416/2010, BGBl. II Nr. 3/2011, BGBl. II Nr. 33/2012, BGBl. II Nr. 77/2014, BGBl. II Nr. 241/2017
Auf Grund der §§ 24 Abs 1 bis 4 und 27 Abs. 7 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 650/1989, wird, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBl. Nr. 100/1988, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, verordnet: